Heidelberger Geschichtsverein e.V. HGV

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„Hauptbedingung ist Reinlichkeit und Frieden!“

Heidelberg 6 Sept 1906

Schloss-Wolfsbrunnen Weg 6

gez.: Frau Dr. W. Blum W.

Anna geb. Helwerth.

Mein letzter Wille.

[...]

5. Das Haus, Theaterstr. 10 in Heidelberg mit Garten, aber ohne Mobiliar, vermache ich der Stadt Heidelberg.

6. Das Haus, Schloss-Wolfsbrunnen Weg 6, soll nach dem Tode von Herrn und Frau Dr. Caesar Blum in Karlsruhe und nach dem Tode von Frau Geheimrat Kühne, geb. Blum ebenfalls mit Garten an die Stadt übergeben werden.

7. Das Haus Theaterstr. 10 soll den Namen führen: Blum's Hof, das Haus Schloss Wolfsbrunnen Weg 6: Blümlisalp; beides zum Andenken an meinen Mann.

[...]

Fortsetzung der Vermögensteilung

Legate - Stiftungen - Geschenke.

(Aus dem Vermögen meines Mannes)

1. Aus den M. 681,750, welche ich als gesetzliche Hälfte von meinem Mann erbte, sollen M.40.000 bei der städtischen Stiftungscasse hinterlegt werden, mit deren Zinsen meine Erben, und nach deren Tode die Stadt, das Haus Schloss Wolfsbr. Weg 6erhalten und den Gärtner bezahlen sollen und zwar das Geld ausschliesslich für diesen Zweck verwenden. Dieses Haus soll nämlich, wenn es nach dem Tode der Verwandten, die den Garten nicht verbauen dürfen, an die Stadt fällt, zur Erholung für unbemittelte, gebildete Personen dienen, z.B. Lehrerinnen, einzelstehende Wittwen u.s.w. und im Garten erholungsbedürftige Kinder unter Aufsicht zugelassen werden, z.B. Waldschule, Mädchenhorte, Milchverteilung u.s.w. aber stets unter strenger Aufsicht der städtischen oder Schulbehörde. Der Garten soll für diesen Zweck mit Obstbäumen und einfachen Blumen gehalten werden und nicht verbaut werden.

2. Das Haus Theaterstrasse 10, welches der Stadt zufällt, soll als Blum's Hof hergerichtet werden zu einer Heimstätte für alte, arme, aber gesunde, nur nicht mehr arbeitsfähige, weibliche Personen, die weder in das Landfriedstift können, noch in das Pfründnerhaus wollen, ausgediente zuverlässige Dienstboten, Krankenpflegerinnen, Näherinnen, arme Wittwen, die allein stehen, Haushälterinnen u.s.w.

Eine wohlwollende, vernünftige Frau soll die Aufsicht führen. Die Zimmer sollen kostenlos abgegeben werden, und mit den eigenen Möbeln der Bewohnerinnen, auf Wunsch derselben, ausgestattet sein. Aber Personen, die keine eigenen Möbel haben, sonst aber geeignet sind zur Aufnahme, sollen einfache Einrichtung erhalten. Ein grosses geräumiges Zimmer zum Aufenthalt unter Tags und zu den Mahlzeiten muss hergestellt werden.

Je nach den Mitteln sollen Licht, Heizung, Essen bezahlt aber massig berechnet, auch je nach Umständen geschenkt werden. Hauptbedingung ist Reinlichkeit und Frieden!

Sobald gegen diese verstossen werden, kann die Kündigung monateweise erfolgen.

Die ganze Stiftung soll unter Aufsicht des jeweiligen Oberbürgermeisters stehen, aber ärztliche Berater bei Veränderung des Baues, Einrichtung und Führung beider Anstalten zu Rate gezogen werden.

Das Ganze soll confessionslos gehalten werden; Besuche von Geistlichen jeder Confession aber gewünscht und erlaubt sein, doch keinerlei Einflüsse auf irgend eine Weise dadurch entstehen!

Ich vermache der Stadt Heidelberg zu diesen beiden Zwecken: Altersheim und Erholungsheim:

M. 400,000 (in Worten vier mal hunderttausend Mark) und empfehle derselben eine freundliche Verwaltung zu führen zum Andenken an meines Mannes humane Ansichten, und bitte meine Verwandten sich über den Vollzug meiner Wünsche zu vergewissern.

Weitere M. 20,000.- (in Worten zwanzigtausend Mk) vermache ich der Stadt zu der oben genannten Stiftung zu folgendem Zweck: Im Hause Theaterstr. 10befindet sich im Hofe ein kleiner Bau: Waschküche und Holzstall; diese beiden Gelasse müssen für die Bewohner von Blum's Hof freigelassen werden. Aber im Räume neben der Waschküche soll eine Badeeinrichtung für arme Kinder errichtet werden, die schwächlich, von unbemittelten Eltern, gefährdet durch erbliche Tuberculose. im Winter und Sommer auf ärztliches Zeugnis hin, Salzbäder erhalten sollen. Auf das Dach soll ein leichter, niederer Oberbau errichtet werden für einen grösseren Raum, in dem die Kinder nach dem Bade unter Aufsicht ruhen können und Milch und Brod erhalten. Im Garten soll ein kleiner sonniger Platz für sie abgesperrt werden, auf dem sie bei gutem Wetter liegen können (nicht herumtummeln !).

Beaufsichtigt soll das Ganze sein durch die Hausmutter von Blum's Hof; eine sachverständige Badefrau und jüngere Kräfte sollen ihr zur Seite stehen z.B. Helferinnen vom rothen Kreuz und Mädchen aus der socialen Hülfsgruppe, die sich verpflichten, abwechselnd aber regelmässig mitzuhelfen.

Die M. 20,000 sollen zur Herstellung des Baus dienen, die Betriebskosten aus dem Vermögen des Blum's Hof: 400,00 Mk. genommen werden.

[...]

Dem Stiftungsrat der Stadt Heidelberg folgende Capitalien zum Auszahlen der Zinsen durch den Erben Caesar Blum in Karlsruhe:

M. 40,000. (vierzig tausend Mk) Für warmes Frühstück in den Wintermonaten an bedürftige Volksschulkinder.

M. 10,000 (zehntausend M.): Für die Stiftung, deren Zinsen zu vergeben sind, die Hälfte am 18Februar jeden Jahres, dem Todestag meines Mannes, für Essen und Kohlen an verschämt Arme.

Die andere Hälfte der Zinsen zu vergeben am 15. July jeden Jahres, dem Geburtstag meines Mannes, zu einem Ausflug für Volksschüler.

M. 3000. (dreitausend M.) Mit den Zinsen sollen die Gräber Blum und Helwerth besorgt werden, namentlich Reinhaltung der Marmorplatten am Grabe Blum. Glaskasten im Winter über das Marmorrelief und den Hintergrund am Bergabhang Gesträucher gut erhalten.

Solange meine Verwandten leben, mögen sie pietätvoll es beaufsichtigen. Die Plätze sind bezahlt für weitere 40Jahre.

[...]

Nachträge

zu meinem letzten Willen.

Heidelberg 15 Mai 1915

gez. F. Dr. W. Blum We.

Anna geb. Helwerth. [...]

2.Bemerken möchte ich noch, dass das Wohnen im Altersheim Blum's Hof nicht als Armenhaus gelten darf, es ist nötig, dies ausdrücklich in die Statuten aufzunehmen und bekannt zu machen. Die Bewohner können ihre Einrichtung so viel es der Raum erlaubt, mitbringen, sollen aber ein mässiges Geld für Kost und Unterkunft bezahlen, oder können sich auch selbst beköstigen, wenn sie dadurch ihren bewohnten Raum nicht schädigen. Nur in wenigen Ausnahmefällen dürfen Personen, die es durchaus verdienen und in traurigen Verhältnissen leben, was jetzt nach dem Kriege vielleicht häufiger vorkommen wird, wie zur Zeit, als ich den ersten Gedanken eines Altersheimes fasste, unentgeltlich aufgenommen werden. Darüber soll auch nicht der Armenrat entscheiden, sondern ein Curatorium bestehend aus dem Oberbürgermeister, dem Geistlichen des Bezirks und einem praktischen Arzt.

Ich stelle diese Bedingung ausdrücklich fest.

Auszug aus dem Testament von Anna Blum, aus: Ilona Scheidle, „Weiß es der Fisch nicht, so weiß es der Herr“. Das Vermächtnis der Anna Blum, erster weiblicher „Ehrenbürger“ Heidelbergs. in: Heidelberg - Jahrbuch zur Geschichte der Stadt 2/1997, S. 184ff.

Der Blum´sche Garten im Jahre 2001

Aufhebung der Blum´schen Stiftung