Heidelberger Geschichtsverein e.V.

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Kommission für die Geschichte der Stadt Heidelberg - Ortsstatut vom 13. Juli 1909

„(...) § 38 Für die Pflege der Geschichte der Stadt wird eine ständige Kommission gebildet, die den Namen „Kommission für die Geschichte der Stadt Heidelberg“ führt.

§ 39 Mitglieder der Kommission für die Geschichte der Stadt Heidelberg sind:

1. der nach § 2 bestimmte Vorsitzende [d.h. der Oberbürgermeister],

2. der Konservator der städtischen Sammlungen,

3. fünf bis  neun Stadtbürger, wovon mindestens zwei Stadträte sein sollen.

§ 40. Die Kommission hat die Aufgabe, die Geschichte der Stadt zu pflegen, vornehmlich durch Sammlung und Erhaltung auf sie bezüglicher wichtiger Urkunden, Schriftstücke, Drucksachen, Bücher, Bilder aller Art usw. sowie anderer Gegenstände, die als Denkmale der Vergangenheit der Stadt von Wert sind; sie führt mit dem Konservator, dem die laufenden Geschäfte zufallen, die Aufsicht über die städtischen Sammlungen und hat mit ihm auch für ihre Aufstellung und Vermehrung zu sorgen.

Sie hat darauf zu achten, daß geschichtlich bedeutsame Bauten oder sonstige geschichtlich oder künstlerisch wertvolle Denkmale der Stadt sachgemäß erhalten, daß Funde von geschichtlichem Werte, die bei Ausgrabungen oder bei anderer Gelegenheit gemacht werden, aufgezeichnet, beschrieben, wenn möglich, erworben oder sicher aufbewahrt, und daß in Privatbesitz befindliche Gegenstände, die für die Geschichte der Stadt Wichtigkeit haben oder für die städtischen Sammlungen sich eignen, nicht verschleudert werden.

Die Kommission beschließt über die Anschaffungen für die städtischen Sammlungen. Sie überträgt die Herausgabe des „Neuen Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg und der rheinischen Pfalz“ einem ihrer Mitglieder und beschließt vorbehaltlich der Genehmigung des Stadtrats, über die Herausgabe anderer wissenschaftlicher Arbeiten zur Geschichte der Stadt Heidelberg und der rheinischen Pfalz.“

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