„Verschiedenes. Wohlgemeintes Wort. Wollten sich Mannspersonen oder Frauenzimmer auf der Straße oder überhaupt an öffentlichen Orten in unanständiger Blöße zeigen, so würden sie ohne Zweifel den Unwillen der ganzen Stadt erregen, und wenn die strafende Stimme des Publikums sie nicht schrecke, durch die Polizei nöthigen Falls zur Ordnung und Sitte zurückgebracht. Desto mehr befremdet es demnach, dass man bei Bildnissen und Gemälden (ich spreche nicht von Antiken) nicht dieselbe Regel befolgt, dass die in den Läden der Pfeifenhändler ausgestellten Pfeifenköpfe, deren Anblick sich dem Vorübergehenden aufdrängt, alle Schranken der Sittsamkeit überschreiten. Ohne dies durch Beispiele auseinandersetzen zu wollen (wer meinen Worten nicht Glauben zu schenken geneigt ist, möge nur die Trottoirs der Hauptstraße entlang spaziren) begnügt sich Einsender darauf aufmerksam zu machen, dass einerseits der Anblick solch frivoler und wollüstiger Bilder, wie sie auf den Pfeifenköpfen sich finden, das Gefühl eines jeden sittsamen und gebildeten Menschen beleidigt, andrerseits die Triebe der Sinnlichkeit weckt, reizt und und entflammt, mithin die Moralität untergräbt.
Unbegreiflich ist es, wie sich manche Menschen gar nicht schämen, mit dergleichen Pfeifenköpfen nicht blos unter ihren Mitbürgern, selbst unter Frauenzimmern Parade zu machen: noch unbegreiflicher, dass man solche Verhöhnung des Anstandes duldet.
Zuerst sollten die Pfeifenhändler, und zwar von Obrigkeitswegen, denn der Staat soll über die gute Sitte wachen, angehalten werden, nicht mit solchen Pfeifenköpfen zu handeln; alsdann würde von selbst der Geschmack an denselben verschwinden. Heidelberg, im Jahr 1831. Freimund“

(Heidelberger Wochenblätter No. 108, Mittwoch, 1. Juni 1831)



„Noch Etwas über Gemälde auf Pfeifenköpfen” (von Fr. Göhling)
[Der zweite Einsender widerspricht dem ersten. Durch Verbote würde man nichts erreichen. Sein Fazit:]
„Nur durch Freiheit des Willens erzeugt sich der Charakter der Sittlichkeit, indem nämlich der Mensch, frei wollend, sich dem göttlichen Gesetze unterwirft, und demselben gemäß sein Denken und Handel einrichtet“

(Heidelberger Wochenblätter No. 117, Dienstag, 14. Juni 1831