Heidelberger Geschichtsverein e.V.  HGV

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Geschichte der Waldgrenze zwischen Neuenheim und Handschuhsheim

Ludwig Haßlinger

Als ältester Allmendgenosse wird im Jahre 773 Handschuhsheim mit weiten Anteilen im Odenwald erwähnt. Bis ca. 1460 gehörte der Heiligenbergwald zum Handschuhsheimer Allmendwald. Als 1460 Kurfürst Friedrich der Siegreiche das Amt Schauenburg vereinnahmte, löste er den Heiligenbergwald aus dem Handschuhsheimer Allmendwaldanteil und schenkte ihn den Klöstern auf dem Heiligenberg. Andere zu dieser Zeit entnommenen Waldteile mußte die kurpfälzische Herrschaft nach erfolgreichen Klagen der Allmendgenossenschaft wieder zurückgeben. Der Heiligenbergwald aber blieb in Besitz der Klöster. Den Handschuhsheimer blieben jedoch Nutzungsrechte im Heiligenbergwald, das Weiderecht, den Eckerich und die Laubentnahme. Als im Jahr 1576 die Neuenheimer ihre Schweine in den Eckerich (Buchecker- und Eichelnmast) trieben, wehrten sich die Handschuhsheimer erfolgreich dagegen. Nach Befragen einer Anzahl Zeugen wurde den Handschuhsheimern von der kurfürstlichen Kanzlei ihre alten Rechte zuerkannt und bestätigt.

Bei der ersten Aufteilung des Allmendwaldes 1608 erhielt Handschuhsheim eigenen Gemeindewald. Bei der Aufteilung des restlichen Allmendwaldes 1791/93 erhielt Handschuhsheim den Kreuzgrund zugeteilt. Neuenheim erhielt einen kleinen Waldanteil, der unterhalb des Heiligenbergwaldes bis zum Harlass zog. Der kleine Neuenheimer Wald wurde von der Handschuhsheimer Försterei bewirtschaftet und betreut. Auch der Anteil des Heiligenbergwaldes, der 1831 von der Pflege Schönau erworben wurde.

1833 wurden am Heiligenberg auf der neu vermessenen Grenze Markungssteine gesetzt, die zum großen Teil heute noch bis oberhalb des Chaisenweges vorhanden sind. Die abgesteine Gemarkungsgrenze zwischen Neuenheim und Handschuhsheim quert am Ende des Parkplatzes beim Aussichtsturm, neben dem Heiligenbergmodell, die Fahrstraße, und zieht in gerader Linie abwärts bis zur Mönchberghütte. 1891 wurde Neuenheim eingemeindet. Der Neuenheimer Wald untersteht auch noch heute dem Forstrevier Handschuhsheim.

Bis heute kommt es immer wieder zu Irritationen über den Grenzverlauf, weil die Handschuhsheimer Forstreviergrenze, die den Neuenheimer Gemeindewald einschließt, als Handschuhsheimer Waldgemarkungsgrenze gesehen wird, obwohl 1833 die amtlich vermessene Waldgrenze zwischen Neuenheim und Handschuhsheim abgesteint wurde. Diesem Irrtum ist auch Fritz Frey in seinem Flurnamenbuch von Handschuhsheim aufgesessen. Beim Bau der Thingstätte 1936 wurde mit dem Ausbruchmaterial der Bereich zwischendem Stephanskloster und der Waldschenke aufgefüllt. Dadurch wurden die alten Grenzsteine überdeckt. Um die alte Gemarkungsgrenze wieder sichtbar zu machen, hat Gerd Klumb, Revierförster i. R., eine alten Grenzstein nachgearbeitet und mit meiner Hilfe gegenüber dem Heiligenberg-Modell an seinem alten Standort wieder auferstehen lassen. Obwohl die alte Gemeindegrenze keine politische Bedeutung mehr hat, ist nun wieder der alte Grenzverlauf für jedermann sichtbar. Wer es trotzdem nicht wahrhaben will, der kann sich in den alten Waldakten im Stadtarchiv Heidelberg selbst davon überzeugen.